Explosion in Beirut …

Besteht ein Zusammenhang zwischen der Reduzierung des Katastrophenrisikos und nachhaltiger Entwicklung?   

Von Gerhard Kofler

Das Hafengelände in Beirut nach dem 5. August 2020
(Bild: Shutterstock)

Am 6. August 2020, einen Tag nach der desaströsen Explosion in Beirut, sagte Mami Mizutori, Sonderbeauftragter des Generalsekretärs für Katastrophenvorsorge der Vereinten Nationen u.a.: „Dieses traumatische Ereignis erinnert stark daran, dass das Katastrophenrisiko systembedingt ist. Wir können Katastrophen nicht isoliert sehen. Katastrophen schwächen ganze Systeme und kaskadierende Auswirkungen sind in allen Lebensbereichen zu spüren, die die am stärksten gefährdeten Menschen betreffen. Es besteht ein klarer Zusammenhang zwischen der Reduzierung des Katastrophenrisikos und der nachhaltigen Entwicklung. Katastrophen untergraben die nachhaltige Entwicklung; sie tragen zur anhaltenden Armut und zu den Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit bei. Die Bedeutung der Katastrophenverwaltung, zu der das Verständnis des Risikos, dem wir ausgesetzt sind, und die Erstellung und Finanzierung von Plänen zur Bewältigung dieses Risikos gehören, wird derzeit unterstrichen.“ 1)

Damit betont Mizutori den starken Zusammenhang von Katastrophen, sozialer Ungleichheit, Frieden und Sicherheit. Das Thema Katastrophenschutz berührt die Themen Frieden und nachhaltige Entwicklung essentiell. Auch die Covid-19-Pandemie führt uns das drastisch vor Augen. Die ärmsten Länder und die ärmeren Schichten in den „reichen“ Ländern sind am stärksten von der Pandemie betroffen. Sie sind die Hauptleidtragenden von falschen politischen Entscheidungen und wirtschaftlichem Wachstumswahn.

Pandemien – eine vor dem Jahr 2020 unterschätzte Gefahr?

Abhängigkeitsdiagramm Pandemien
(Quelle: Bevölkerungsschutz 2025 der ETH-Zürich)

Bereits 2014 heißt es in der von der ETH-Zürich erstellten Trendanalyse Bevölkerungsschutz 2025: „Trotz des kontinuierlichen Fortschritts in der Ursachen- und Verbreitungsforschung werden Infektionskrankheiten aller Voraussicht nach auch in Zukunft eine schwer zu kontrollierende Gefährdung bleiben. Häufig ist es das Verhalten des Menschen selbst, welches die Entstehung und Verbreitung pathogener Erreger erleichtert und somit das Risiko für Epidemien und Pandemien erhöht. Zum Beispiel kann die industrielle Massentierhaltung das Risiko von Zoonosen, d.h. die Übertragung tierischer Erreger auf den Menschen, erhöhen. Ebenso stellt die (absichtliche oder unabsichtliche) Freisetzung von pathogenen Substanzen aus Forschungseinrichtungen ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. Weitere wichtige Faktoren, die eine rasche Verbreitung von Infektionskrankheiten begünstigen können, sind die hohe Bevölkerungsdichte in vielen urbanen Zonen sowie der schnell wachsende grenzüberschreitende Waren- und Personenverkehr. Dadurch kann eine regional begrenzte Epidemie rasch zu einer globalen Pandemie anwachsen. Insbesondere große internationale Veranstaltungen wie Sportereignisse, Konferenzen oder religiöse Feste können die Ausbreitung von Infektionskrankheiten beschleunigen.“ 2)   

Sollte jemand in der Verantwortungsebene behaupten, die COVID-19-Pandemie sei also völlig überraschend über uns hereingebrochen, dann ist das falsch. Allein in diesem Bericht werden schon einige der bedeutendsten Gefahren genannt. – Wie gefährlich SARS CoV-2 wirklich ist, werden wir erst in den nächsten Jahren richtig einschätzen können. Selbst Experten sind sich hier nicht einig. Wir sollten uns daher hüten, andere Meinungen vorschnell zu verurteilen oder Andersdenkende in die Ecke der Verschwörungstheoretiker abzuschieben. Das gebietet schon der demokratische Diskurs.

Katastrophenschutz in Österreich                      

In Österreich ist die Katastrophenhilfe in den Katastrophenhilfegesetzen der Länder geregelt. Z.B. NÖ Katastrophenhilfegesetz 2016 (NÖ KHG 2016). Die ÖNORM S 2304 bietet dazu Begriffsdefinitionen. Für das Katastrophenschutzmanagement wurde im Juli 2009 eine SKKM-Strategie (SKKM = Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement) erstellt. Die Verantwortung für das Krisen- und Katastrophenschutzmanagement liegt bei der Abteilung II/13 im

Bundesministerium für Inneres (BM.I). Trotz all dieser Regelungen und Bestimmungen gibt es in Österreich immer wieder Anläufe, das Katastrophenschutzmanagement komplett im Bundesheer anzusiedeln oder zumindest den Katastrophenschutz im Heer noch deutlich stärker zu verankern. Die COVID-19-Pandemie ist dafür nun erneut ein Grund, obwohl der Katastrophenschutz schon Jahrzehnte vor allem auf die zivilen Einsatzkräften vertraut und das Heer für Assistenzeinsätze herangezogen wird.

In seinem Bericht über den Zustand des Bundesheeres am 17. September 2019 bezifferte der damalige Verteidigungsminister General Starlinger den Investitionsbedarf des BH mit beachtlichen 16,2 Mrd. Euro. Ein hervorgehobener Punkt dabei war u.a. die Ausrüstung für den Katastrophenschutz.3) Im Jänner 2020 wurden dann im türkis-grünen Regierungsprogramm die künftigen Schwerpunkte Katastrophenschutz, Cyber-Defense, internationale Einsätze und sicherheitspolitische Assistenz angeführt.4) Im April 2020 plädierte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) in einem Kurier-Interview für eine stärkere Einbindung des Bundesheers in der Corona-Krise: „Das Krisenmanagement des Staates sollte zum Großteil im Bereich der Landesverteidigung angesiedelt sein“. In diesem Gespräch sagte Doskozil auch, er sehe „viel ungenützte Kompetenz“ in seinem ehemaligen Ressort. Und dann beleuchtete er den eigentlichen Grund für mehr Verantwortung des Bundesheeres im Katastrophenschutz: „Die Übernahme der Hauptverantwortung im Katastrophenschutz durch das Bundesheer sei für ihn ein vernünftiger und logischer Weg, um diesem das Budget bereitzustellen, das es benötigt“, schreibt der Kurier.4) Man könnte das auch so interpretieren: Durch die gesteigerte Sensibilität der Bevölkerung für den Katastrophen- und Pandemieschutz ist es nun einfacher, dem Bundesheer mehr Geld zukommen zu lassen.

Schließlich sorgte Verteidigungsministerin Tanner am 24. Juni 2020 für große Aufregung, als durchdrang, dass das Bundesheer, laut Meinung der Militärs, zu einem „Technischen Hilfswerk mit Zusatzfunktionen degradiert werden soll“, worin wiederum der Katastrophenschutz eine wichtige Funktion einnimmt.5) Der Aufschrei der Militärs zog noch am gleichen Tag ein Dementi von Tanner nach sich: Die Verteidigungsaufgaben wurden wieder hervorgehoben.6)  

Den Rufen von General Starlinger, Landeschef Doskozil und Verteidigungsministerin Tanner , den Katastrophenschutz in die militärischen Strukturen einzubetten und die Koordination des Katastrophenmanagement beim österreichischen Bundesheer anzusiedeln, muss heftig widersprochen werden. 

Katastrophenschutz und Krisenmanagement müssen in zivilen Händen bleiben

Gerade in Zeiten einer Pandemie wird niemand bestreiten, wie wichtig ein gut organisierter und funktionierender Katastrophenschutz ist. Das belegt auch eine aktuelle Demox-Studie: „In Bezug auf die Aufgaben des österreichischen Bundesheeres (ÖBH) beurteilen rund drei Viertel (77 Prozent) der Befragten den Katastrophenschutz als ‚sehr wichtig‘ und weitere 16 Prozent als ‚eher wichtig‘.“ 5) Die Frage ist nur, wo der Katastrophenschutz angesiedelt ist und wer dafür die Verantwortung hat.

Der Katastrophenschutz ist eine von zivilen Organisationen getragene Einrichtung, die bei Bedarf Assistenzeinsätze des Bundesheeres anfordert. So sollte es auch bleiben.

Statistik der Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) über die Feuerwehren Österreichs (2018)

Die zahlreichen Einsatzorganisationen vor Ort, die kurze Interventionszeiten rund um die Uhr garantieren, tragen mit ihren über das ganze Bundesgebiet verteilten Einsatzzentralen die Hauptlast der Einsätze. Dies sind allen voran die Feuerwehr (mit 260.000 aktiven Mitgliedern), das Rote Kreuz (mit 40.000 Sanitätern), die Bergrettung und der Arbeiter- Samariterbund und zahlreiche andere Organisationen. Alle Einsatzorganisationen beanspruchen bei Bedarf das Bundesheer für Assistenzeinsätze, um z.B. Hubschraubertransporte durchzuführen oder Notbrücken zu bauen. Niemand ist so „nah“ an der Bevölkerung wie die Feuerwehr. Mit ihren 4.809 lokalen Einsatzeinheiten ist sie praktisch in jedem Dorf präsent, in vielen Gemeinden sogar mehrfach.

> Die FURCHE veröffentlichte am 29. Oktober 2020 einen Beitrag zum Thema „Bundesheer und Katastrophenschutz“

SKKM: Staatliches Krisen- und Katastrophenschutzmanagement

Dass der Katastrophenschutz und das -management in zivilen Händen bleiben, wurde bereits in der 2009 auf Bundesebene beschlossenen SKKM-Strategie 2020 festgelegt. Im Katastrophenschutz gilt das Grundprinzip der Subsidiarität – es sollen also auf der kleinstmöglichen Ebene diejenigen entscheiden, die von den Entscheidungen betroffen sind Außerdem wird das Föderalismusprinzip hoch gehalten, u.a. weil es in jeder Region spezifische Bedingungen gibt, die zu berücksichtigen sind. Konkret heißt das, dass im Ernstfall die Einsatzorganisationen vor Ort erst dann die nächste höhere Organisation bzw. Ebene zur Hilfe rufen, wenn dies wirklich erforderlich ist. Auf der politischen Ebene – Bezirkshauptmann, Landeshauptmann oder beim je nach Einsatzfall zuständigen Ministerium – wird dann entschieden, ob es sich um einen Unfall oder eine Katastrophe handelt.

In vielen Fällen entwickelt sich ein Ereignis oder eine Reihe von Ereignissen erst zur Katastrophe. Bevor ein Ereignis zur Katastrophe wird, laufen somit meist schon örtliche Feuerwehr-, Rettungs- und Polizeieinsätze. (…) In den Rettungs- und Feuerwehrgesetzen der Bundesländer ist die Durchführung von überörtlichen Einsätzen vorgesehen, jedoch hinsichtlich der konkreten Aufgaben und Befugnisse nicht näher ausgestaltet worden. (…) Erst aufgrund eines außergewöhnlichen Schadensausmaßes oder der Notwendigkeit einer koordinierten behördlichen Führung der beteiligten Einsatzorganisationen wird ein Ereignis auch im rechtlichen Sinn zu einer Katastrophe. (Zitiert nach Siegfried Jachs, Einführung in das Katastrophenmanagement, 2011, tredition, S 194)     

Werden Ereignisse als Katastrophe deklariert, so hat dies auch finanzielle Konsequenzen. Die verantwortliche(n) Behörde(n) muss/müssen dann für die Kosten des Einsatzes aufkommen. Die genaue Regelung übersteigt jedoch den Rahmen dieses Berichts.

Gut gerüstete Einsatzorganisationen

Die Hilfs- und Rettungsorganisationen stellen das Rückgrat des österreichischen Zivilschutzes dar. In operationeller Hinsicht stützt sich der Staat auf die zahlreichen freiwilligen Einsatzorganisationen, die auf Länderebene in den Zivilschutz eingebunden sind. Diese werden im Katastrophenfall unter der Leitung der jeweiligen Behörde als Katastrophenhilfsdienste tätig. Das Freiwilligenprinzip ist eine der tragenden Säulen des österreichischen Zivilschutzes. Es macht eine der Stärken des Zivilschutzsystems aus und hat Einfluss auf seinen strukturellen Aufbau. Aufgrund des hohen ehrenamtlichen Leistungsgrades ist es möglich, eines der weltweit dichtesten Netze an Hilfeleistungseinrichtungen zu unterhalten. Österreich verfügt über mehr als 4.800 Feuerwehren und über 900 Rettungsstützpunkte. Insgesamt stehen rund 250.000 Aktive bei den Feuerwehren und über 40.000 ausgebildete Sanitäter zur Verfügung.

Das breite Aufgabengebiet von Einsatzorganisationen am Beispiel der Feuerwehr (Grafik: ÖBFV)

In der SKKM Strategie 2020 heißt es: „Der Zivilschutz / Katastrophenschutz steht in Österreich traditionell auf einem 3-Säulen-Modell, das neben Vorkehrungen der Behörden und Einsatzorganisationen auch die Eigenvorsorge der Bevölkerung mit einschließt. Hierfür werden zahlreiche Maßnahmen gesetzt, etwa mit den Aktivitäten des Österreichischen Zivilschutzverbandes.

Der Dialog mit der Bevölkerung ist unter der Annahme eines künftigen häufigen Auftretens von Naturgefahren ein wesentlicher Bereich. Die Eigentümer und Betreiber kritischer Infrastrukturen sind auf der Basis der Richtlinie zum Schutz europäischer kritischer Infrastrukturen (2008/114/EG) und dem österreichischen Programm zum Schutz kritischer Infrastrukturen in alle Maßnahmen der Prävention, Vorsorge, Katastrophenhilfe und Schadensbeseitigung einzubinden.“

Zahlreiche im Aktionsbündnis für Frieden, aktive Neutralität und Gewaltfreiheit (AbFaNG) gebündelten Organisationen unterstreichen die Wichtigkeit der zivilen Organisationen im Zivilschutz und verwehren sich gegen eine Vereinnahmung des Katastrophenschutzes durch das Militär. Der Katastrophenschutz muss in zivilen Händen bleiben! Das Bundesheer soll weiterhin nur für Assistenzaufgaben bei der Katastrophenhilfe herangezogen werden

Der Katastrophenschutz darf nicht als „Feigenblatt“ für eine Budgeterhöhung des Militärs herhalten. Stattdessen sollte die Verteidigungspolitik unseres kleinen neutralen Landes auf eine neue und starke Strategie zur Sicherung des weltweiten Friedens setzen und sich dabei eine unverzichtbare Vermittlerposition aufbauen. Mit einer gewaltfreien Friedensstrategie und einer entsprechenden Ausrüstung und Expertise der bewährten Katastrophen-Einsatzorganisationen könnte Österreichs weltweite Bekanntheit  und Anerkennung erlangen, die letztendlich auch die Sicherheit in unserem Land garantiert.

Der Einsatz und die internationale Kooperation der österreichischen Einsatzorganisationen kann als wesentlicher Bestandteil der Verteidigung verstanden werden und unsere Regierung könnte sich für die Anerkennung dieser Bemühungen einsetzen. Diese Aktivitäten wären deutlich innerhalb der durch das Neutralitätsgesetzt festgelegten Rahmen. Diesen Rahmen sehen viele im Aktionsbündnis AbFaNG gebündelten Organisationen durch die Teilnahme des Bundessheeres an der EU-Militarisierung, konkret durch die Beteiligung an SSZ / PESCO und „Partnership for Peace“ (mit Anbindung an die NATO) bereits gesprengt, d.h. außerhalb der durch die immerwährende Neutralität festgelegten Grenzen.

Entwicklung des weltweiten Katastrophenschutzes

Im Jahrzehnt 2005 bis 2015 kamen bei Katastrophen weltweit über 700.000 Menschen ums Leben. Über 1,4 Millionen Menschen wurden verletzt und 23 Millionen obdachlos. Die Schäden betrugen fast 1.200 Mrd. Euro. Obwohl die Zahl der Katastrophen im genannten Jahrzehnt rückläufig war, stiegen die Zahl der Betroffenen und die Höhe der Schäden aus Naturkatastrophen weiter stark an. Zwei Drittel der Schäden können vereinfacht gesagt auf den Klimawandel zurückgeführt werden, konkret auf hydrometeorlogisch bedingte Katastrophen wie Hochwasser und Dürre. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Einfluss der Klimaänderungen auf Katastrophen noch verstärken wird. 

Bei der 1. Welt-Katastrophenkonferenz 1994 wurde der „Yokohama Strategy and Plan of Action for a Safer World“ verabschiedet. Er enthielt die ersten weltweit anerkannten allgemeinen Leitlinien für Staaten und Regierungen zur Katastrophenprävention. 2005 fand in Kobe die 2. Weltkonferenz statt.

Im März 2015 wurde bei der dritten Welt-Katastrophenkonferenz in Sendai, Japan, ein Rahmenplan beschlossen, mit dem das weltweite Katastrophenrisiko reduziert werden soll. Er läuft bis 2030. Risiken und Ursachen für Katastrophen sollen besser erfasst werden.7)  Dafür sind bessere Datengrundlagen über Schäden, Risikoanalysen, die Einbindung von Wissenschaft und Forschung sowie Information und Aufklärung erforderlich. Bereits bis heuer (2020) sollen mehr Länder eine nationale Strategie zur Absenkung des Katastrophenrisikos entwickeln, die internationale Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern soll ausgebaut werden und die Verfügbarkeit von Frühwarn- und Informationssystemen soll bis 2030 erhöht werden.

In der EU wurde ein Verfahren für den Katastrophenschutz festgelegt. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten seit 2015 periodisch nationale Risikoanalysen erstellen und der EU- Kommission über die Analysen berichten. Veröffentlicht wurden die von Österreich erstellten Risikoanalysen jedoch bisher nicht. Außerdem muss, gemäß EU-Vorgaben, die Risikomanagementfähigkeit laufend bewertet werden. In wieweit sich die Covid-19- Pandemie auf das Verfahren noch auswirken wird, ist derzeit offen.8)

Welche Risikoszenarien gibt es?

Laut der Trendanalyse „Bevölkerungsschutz 2025“ der ETH Zürich2) sind es vor allem folgende Szenarien, die zu Katastrophen führen können: der Klimawandel (durch Überschwemmungen, Erdrutsche, Hochwasser, Lawinen, Dürren, Waldbrände, Orkane, Wirbelstürme, Hitzewellen), die zunehmende Urbanisierung, gewagte Bauwerke, Industrieunfälle, die Rohstoff- bzw. Ressourcenverknappung sowie neue übertragbare Krankheiten (rasche Ausbreitung vor allem durch den weltweiten Personen- und Warenverkehr und die gesteigerte Mobilität).

Wie sieht das Katastrophenmanagement in Österreich konkret aus?

Koordination und Führung im Rahmen von SKKM
Grafik © Michael Felfernig, angepasst aus: Siegfried Jachs BM.I, Lit. 9)

Wie es der Sendai-Aktionsplan fordert, wurde auch in Österreich eine nationale Plattform für „Disaster Risk Reduction“ (DRR) eingerichtet. In der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) wurde dafür ein nationaler „Focal Point“ geschaffen, der die Koordination der DRR-Aktivitäten wahrnimmt und die Website „Austrian Strategy for Disaster Risk Reduction / ASDR“ betreut. Ein Verein, das DCNA – Disaster Competence Network Austria – versteht sich als akademischer Ansprech- und Kooperationspartner von Hilfs- und Einsatzorganisationen sowie von Entscheidungsträgern aus dem öffentlichen und privaten Bereich. Für Österreich besonders relevante Zielsetzungen des neuen Aktionsrahmens sind die stärkere Betonung der lokalen Ebene der Katastrophenvermeidung, die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Arbeit mit Freiwilligen. Darüber hinaus kann Österreich auf andere Bereiche der Katastrophenvermeidung verweisen, wie die Verbesserung der Frühwarnung, die Erfassung und Kartierung von Gefahren sowie die Finanzierung der Katastrophenvermeidung und -vorsorge.